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Nach dem Kriegsende 1945, wurde Berlin in vier Besatzungszonen geteilt.
Der Westen in den amerik, franz. und britischen Sektor, der Osten in den sowj. Sektor. Die westl. Sektoren werden vollkommen unabhängig vom Osten, mit einem frei gewähltem Senat regiert. Im August 1961 wird mit
dem der Bau der Mauer durch die ostdeutsche Volksarmee, die Spaltung in zwei politische und wirtschaftliche Systeme auf grausame Art verdeutlicht.
Bedingt durch alliiertes Recht, war es für Berlin (West) nicht möglich, Unterstützung durch die Polizei anderer Bundesländer bei polizeilichen Großlagen zu erhalten, wie es in den anderen (alten) Bundesländern üblich
war. Für bestimmte Aufgaben, die nicht die volle Ausbildung eines Polizeibeamten erforderten, sollten zusätzliche Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Also war eine Reserve erforderlich. Die bestimmten Aufgaben
waren vorrangig im Schutz von Objekten, wie zum Beispiel Versorgungseinrichtungen, Gas- oder Elektrizitätswerke,Vorratslager oder öffentliche Gebäude, zu sehen. Der Schutz dieser Einrichtungen war an sich die Sache
der Polizei, doch diese war ja zugleich für den Schutz der öffentlichen Ordnung und natürlich der Strafverfolgung zuständig. Es war klar, daß die vorhandenen Kräfte für diese Aufgaben nicht ausreichten. Auf
Initiative des damaligen Senators für Inneres Joachim Lipschitz und auf Beschluß des Senats von Berlin, wurde im Jahre 1961 eine Freiwillige Polizei Reserve (FPR) gegründet. "Wir wollen nicht in
Kurzausbildung Männer wieder oder zum ersten Male zu Soldaten machen, sondern sie lediglich darin unterweisen, wie sie örtlichen Störenfrieden rasch und wirkungsvoll entgegentreten und ernsthafte Schädigungen von
Personen und Sachen, womöglich gar Blutvergießen, zu vermeiden." (J.Lipschitz, 1961)
Am 25.Mai 1961, trat dann schließlich das "Gesetz über die Freiwillige Polizei-Reserve" in Kraft.
Die wichtigsten Fakten waren: -Entlastung der Schutzpolizei beim Objektschutz -Die Heranziehung zur Dienstleistung im Polizeivollzugsdienst sollte nur erfolgen,
wenn die vorhandenen Polizeikräfte nicht ausreichten oder nicht ständig dafür eingesetzt werden konnten.
Für die Heranziehung zur "Dienstleistung im Polizeivollzugsdienst" war die Zustimmung des
Senates, sowie die Einwilligung der Alliierten notwendig. Die Einsatz- und Leistungsbereitschaft wurde darüber hinaus, in Wiederholungs-(Ausbildungs) Lehrgängen erhalten, die halbjährlich durchgeführt wurden.
Zusätzlich wurden für Unterführer Führungslehrgänge angeboten. Lehrgänge zur politischen Bildung, waren bei den Reservisten ebenfalls sehr beliebt. |