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Release 4.52a

Last update: 10/02

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Die Sicherheitswacht im Freistaat Sachsen

Informationen zum Freistaat Sachsen

Sachsen-Info

Polizei Sachsen

Zur Polizei Sachsen

Organisation
Mit der Übergabe der Bestellungsurkunden an 57 Frauen und Männer wurde am
01.04.1998 das von der Landesregierung Sachsen initiierte Pilotprojekt
"Sächsische Sicherheitswacht" gestartet. Ziel des Projektes war und ist es,
den Prozess, die Sicherheit und Ordnung im Freistaat Sachsen gemeinsam mit
Verantwortungsträgern in den Städten und Gemeinden und Unterstützung vieler
aufmerksamer und verantwortungsbewusster Bürger kontinuierlich zu erhöhen,
fortzusetzen. Dazu wurde das Sächsische Sicherheitswachterprobungsgesetz
vom 12.12.1997 erlassen.
Sie Sächsische Sicherheitswacht (Siwa) hat sich als eine von vielen
Varianten der Zusammenarbeit zwischen Bürger und der Polizei bewährt.
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen
Sicherheitswachterprobungs-gesetzes vom 16.04.1999 (SächsGVBl. S. 186) wurde
die Erprobungsphase abgeschlossen und die Sächsische Sicherheitswacht
flächendeckend in allen Polizeirevieren des Freistaates eingerichtet.
Mit Stand Juli 2002 sind 454 Frauen und Männer in der Sächsischen
Sicherheitswacht aktiv tätig. Bis Jahresende ist eine Erhöhung der Stärke
auf 600 Angehörigen geplant. Ein weitere Erhöhung um 200 Siwa-Angehörige
im Jahr 2003 ist vorgesehen, dies entspricht dann durchschnittlich eine Stärke von 10 Siwa-Angehörigen pro Polizeirevier.
 

Aufgaben und Befugnisse
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht ergänzen die Arbeit der Polizei insbesondere durch zusätzliche Streifen in der Öffentlichkeit.
Durch ihre Präsenz leisten sie einen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls
der Bevölkerung. Bei verdächtigen Vorkommnissen informieren sie ihre
Polizeidienststelle oder schreiten anlassbezogen ein.
Sie sind Ansprechpartner für die Bürger und nehmen sicherheitsrelevante
Hinweise entgegen, die sie an das Polizeirevier weiterleiten.

Vorrangige Einsatzgebiete sind:
             1.          größere Wohnsiedlungen,
             2.          öffentliche Parks und Anlagen,
             3.          Haltestellenbereiche öffentlicher Verkehrsmittel,
             4.          Fußgängerzonen,
             5.          Schulen, Freizeitzentren und Kinderspielplätze.

Den Frauen und Männern der Sächsischen Sicherheitswacht stehen zunächst die gleichen Rechte zu wie jedem anderen Bürger. Dazu gehören das Festhalten einer auf frischer Tat gestellter Person bis zum Eintreffen der Polizei sowie das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger.
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht sind während der Zeit ihres Einsatzes mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. Wenn zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendig, können sie:

1. Personen befragen, um dadurch sachdienliche Angaben zu erlangen,
2. Die Identität von Personen feststellen, von denen eine Gefahr/Störung ausgeht. Dazu können die Personen angehalten, nach den Personalien befragt und das Aushändigen der Ausweispapiere zur Prüfung verlangt werden. Ist die Identität am Ort nicht feststellbar, kann dies in der Polizeidienststelle erfolgen.

3. Patzverweis gegenüber einer Person aussprechen, von denen eine Gefahr oder Störung ausgeht.                                                                                           

4. Sachen sicherzustellen, um den Eigentümer vor Verlust oder Beschädigung der Gegenstände zu schützen

Anforderungen
In der Sächsischen Sicherheitswacht kommen Frauen und Männer zum Einsatz, die

1. mindestens 18 Jahre alt sind und einen guten Ruf besitzen,                                                                            .            2. zuverlässig sind und die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten,
3. den Anforderungen des Außendienstes gesundheitlich gewachsen sind,                                            .                         4. erfolgreich an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen und sich die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse aneignen und
5. eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung besitzen.

Ausbildung
Die für die Sicherheitswacht ausgewählten Bewerber werden auf ihre künftigen umfangreichen Aufgaben vorbereitet. Die Ausbildung führen die zuständigen Polizeidirektionen durch. In 60 Unterrichtsstunden werden die Bewerber in ausgewählte Rechtsgebiete eingewiesen, lernen die Aufgaben und den Dienstbetrieb der Polizei kennen und erhalten praktische Hinweise für ihre künftige Tätigkeit.

Am Ende der Ausbildung steht ein Abschlussgespräch. Danach werden die erfolgreichen Teilnehmer als Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht ernannt und einem Polizeirevier zugewiesen. Die Angehörigen der Sächsischen
Sicherheitswacht erhalten für ihren Aufwand eine einmalige Entschädigung in Höhe von 153,-EUR für die Ausbildung.
Die weitere Fortbildung organisieren und veranstalten die zuständigen Polizeidienststellen.

Einsatz
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht sind dem jeweiligen Leiter Polizeirevier direkt unterstellt. Dieser entscheidet lageabhängig über deren Einsatz. Pro Monat dürfen maximal 40 Stunden Dienst verrichtet werden. Es wird eine Aufwandsentschädigung von 5,11 EUR pro Einsatzstunde erstattet.
 

Erkennbarkeit und Ausrüstung
Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht treten für jedermann erkennbar auf und besitzen einen Dienstausweis, mit dem sie sich beim Einschreiten legitimieren können. Sie tragen eine Jacke/Weste bzw. Sommerbluse/-hemd mit der Aufschrift "Sächsische Sicherheitswacht" und sind über Sprechfunk mit dem nächsten Polizeirevier verbunden. Zu ihrer persönlichen Sicherheit führen sie ein amtlich geprüftes und zugelassenes Pfefferspray mit.

Bisherige Erfahrungen/Ergebnisse
Die Planung des Einsatzes der Sicherheitswächter erfolgt entsprechend den örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten in den Revierbereichen. Die ersten Einsätze werden gemeinsam mit den Bürgerpolizisten oder Streifenbeamten des Reviers durchgeführt. Anschließend werden in der Regel Doppelstreifen oder gemeinsame Streifen mit Gmeindevollzugsbediensteten in den Einsatzgebieten gelaufen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Einsatz bei Großveranstaltungen wie Volksfeste oder Markttage. Die Einsatzzeiten erstrecken sich in der Regel zwischen 09.00 und 21.00 Uhr. Die Abstimmung der Einsatzzeiten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitswächtern.

Die Einrichtung der Sächsischen Sicherheitswacht hat sich bewährt. Die Sicherheitswachtangehörigen werden als kompetente  Partner der Bevölkerung für die vielschichtigen Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
angenommen. Auch bei den Polizeibeamten genießen sie umfassende Akzeptanz. Die Medienberichterstattung ist vielfältig und positiv.
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht kommen aus allen sozialen Schichten und Berufsgruppen der Bevölkerung. Die Altersspanne reicht von 18 bis 68 Jahre; 1/3 sind Frauen. Als ausgewählte Ergebnisse können angeführt werden:

1. eine erhebliche Präsenzerhöhung und damit Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürger,
2. Anerkennung der Sicherheitswachtangehörigen nicht als "Hilfspolizei" sondern als uneigennütziger und  erreichbarer Partner für den Bürger in den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
3. Aufdeckung von Verstößen gegen den Umweltschutz,
4. Einschreiten gegen Halter freilaufender Hunde,
5. Überwachung der Einhaltung von  Ruhe und Ordnung sowie Aufdecken der Schwarzfahrten durch das Mitfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln,         

6. Fahndungserfolge zu Lkw und Kleinkrafträdern,
7. Stellen von Tätern auf frischer Tat bei Sachbeschädigungen,
8. Zurückdrängung von Diebstählen von Kfz-Zubehör und Diebstählen aus Kfz.

Herzlichen Dank dem Innenministerium Sachsen für diese hervorragenden Informationen !

SMI, Abt. 3 -Landespolizeipräsidium-
Referat 32 / Organisation

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